Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

Ein Schatz der Kirche sind die Menschen mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten. Es gilt diese Charismen zu entdecken, wert zu schätzen und ihnen vertrauensvoll Räume zu eröffnen. Achtung und Wertschätzung der Anderen können den Blick öffnen für besondere Gaben des Heiligen Geistes und für brachliegende Möglichkeiten, am Aufbau der Gemeinden mitzuwirken, Wege zur Einheit der Christinnen und Christen zu gehen und im Vertrauen auf die Gegenwart Gottes in allen Menschen den Dialog mit allen Religionen zu pflegen.

(Die Sendung der Kirche im Bistum Münster, 2011)

Interessiertenkreis

Historisches

Im Rahmen der Veranstaltung „Tag des offenen Denkmals“ am 11.09.2022, an dem das Institut für Diakonat und pastorale Dienste aus organisatorischen Gründen leider nicht teilnehmen konnte, möchten wir aber gerne allen Interessierten die von Herrn Sigrist dankenswerterweise zusammengestellten Präsentationen zum ehemaligen Priesterseminar, unserem historischem Speisesaal mit den Totentanzstühlen und der Kapelle Online zur Verfügung stellen.

Nutzen Sie bitte die 3 QR-Codes für den kleinen Erkundungsgang durch Teile des IDP - Liudgerhaus!

Institutionelles Schutzkonzept

Telefonisch erreichbar

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Raumbuchungen:
Montag bis Freitag
von 7.45 Uhr - 12.45 Uhr

Kontakt

Institut für Diakonat
und pastorale Dienste
- Liudgerhaus -

Überwasserkirchplatz 3
48143 Münster
Tel.: 0251/495-15600
Fax: 0251/495-15699
idp@bistum-muenster.de

Raumbuchungen:
Tel.: 0251/495-15607 (Herr Kaup)
kaup-al@bistum-muenster.de 

Rezeption:
Tel.: 0251/495-15601

Anfahrt und Parkplatz

Nähere Informationen zur Anfahrt und unserem hauseigenen Parkplatz erhalten Sie unter der Rubrik "Wir über uns" unter Kontakt.

Beherbergungssteuer

Seit dem 01. Juli 2016 erhebt die Stadt Münster eine Beherbergungssteuer in Höhe von 4,5% auf den brutto Logispreis (ohne Frühstück). Die Erhebung gilt nur für privat reisende Gäste. Beruflich veranlasste Aufenthalte, die der Erzielung von Einkommen dienen, sind von der Steuer befreit, müssen jedoch durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie die Belege zu Beginn Ihres Aufenthaltes mit und füllen Sie vor Ort das Formular zur Befreiung aus.

Ab dem 01. Januar 2024 wird die Steuer für jede Übernachtung erhoben, es entfällt die Möglichkeit der Befreiung für Geschäftsreisende o.ä.

Unsere MitarbeiterInnen an der Rezeption helfen Ihnen gerne weiter.

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