Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum Ständigen Diakon können sich Männer bewerben, die

  • sich gemeinsam mit anderen Menschen auf einen Glaubensweg machen und ihre persönliche Berufung entdecken und vertiefen wollen
  • bereit sind, sich von Menschen in Not betreffen zu lassen, ihre diakonische Grundhaltung zu entwickeln und eine sozial-diakonische Aufgabe in der Kirche zu übernehmen
  • im Glauben und kirchlichen Leben beheimatet sind, sich mit ihren Glauben auseinandersetzen, ihn vertiefen und von ihrem Glauben öffentlich Zeugnis geben wollen
  • gerne mit Menschen in Kontakt treten, sie für Aufgaben gewinnen und darin unterstützen wollen und mit haupt- wie ehrenamtlich in der Kirche Tätigen zusammenarbeiten können
  • sich in ein geistliches Leben im Alltag einüben und die Feier der Liturgie, besonders der Eucharistie, immer tiefer als Quelle ihres Lebens begreifen wollen
  • ihr Leben in Ehe und Familie sowie ihre Berufstätigkeit mit einer zeitintensiven und fordernden Ausbildung und späteren Tätigkeit als Diakon in Einklang bringen können
  • das Einverständnis ihrer Ehefrau haben, berufstätig sind und eine Empfehlung des Pfarrers ihrer Gemeinde vorlegen können
  • mindestens zur Weihe 35 Jahre (bei Verheirateten) oder 25 Jahre (bei Unverheirateten,  die sich zur Ehelosigkeit verpflichten) alt sind und zu Beginn der Ausbildung (in der Regel) höchstens 55 Jahre alt sind.

Die Ausbildung qualifiziert für die Tätigkeit als Diakon mit Zivilberuf.

Der hauptberufliche Diakonat setzt die Ausbildung zum Pastoralreferenten voraus.
Interessenten sind eingeladen sich an den Bischöflichen Beauftragten für den ständigen Diakonat zu wenden. In einem Gespräch wird dann über die Tätigkeit eines Ständigen Diakons, die Ausbildung im Diakonatsbewerberkreis und das Bewerberverfahren informiert.

Kontakt

Institut für Diakonat
und pastorale Dienste

Überwasserkirchplatz 3
48143 Münster
Tel. 0251 495 - 15600
idp@bistum-muenster.de

Link

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